Zulassung, Versicherung und Haftung des Benutzers:
Das Fahrzeug ist auf BMW zugelassen und haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von 100. Mio. EUR pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden begrenzt auf EUR 15,0 Mio. je geschädigter Person). Eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestehen jedoch nicht! Der Benutzer haftet gegenüber BMW für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug (auch Untergang, Hagel, Sturm Abhandenkommen oder Beschlagnahme) bis zu einer Höchstgrenze (Selbstbehalt) von EUR 2.000,00. Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder eines berechtigten Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, dem das Fahrzeug vom Benutzer vertragswidrig zur Verfügung gestellt wurde, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszweckes oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeugs eintritt.
BMW FAHRZEUGNUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Verwendungszweck
1.1 Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt.
1.2 Dem Benutzer ist insbesondere untersagt
a) die Dynamische Stabilitäts Control (DSC) zu deaktivieren;
b) das Fahrzeug anderen als den vorstehend benannten berechtigten Fahrern zu
überlassen;
c) das Fahrzeug einem berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder erkennbar fahruntüchtig ist;
d) das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt
oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
e) das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen;
f) die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt;
g) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der
dazugehörigen Übungsfahrten;
h) das Fahrzeug abseits befestigter Straßen zu benutzen;
i) das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen;
j) die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen
Stoffen; und
k) das Fahrzeug ohne Zustimmung von BMW außerhalb von Deutschland zu benutzen.
2. Übergabe und Benutzung
2.1 Das Fahrzeug wird voll betankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln.
2.2 Ohne schriftliche Genehmigung von BMW darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung von BMW durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall BMW zu.
3. Haftung
3.1 BMW haftet für Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, nur, soweit der Schaden durch BMW bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, etwa solche, die der Vertrag BMW nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
3.2 Gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BMW können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen BMW selbst nicht bestehen. Der Benutzer wird BMW von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung von BMW für den Schaden eintritt. Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder den Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren BMW nicht.
3.3 Der Benutzer stellt BMW von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. BMW ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.
4. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
4.1 Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung von BMW. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch der Versicherungsschutz gemäß internationaler Versicherungskarte („Grüne Karte“) beschränkt ist.
4.2 Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers/Fahrers nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vorübergehenden Zollgutverwendung abzufertigen. Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden Zollvorschriften zoll- bzw. bußgeldrechtliche Forderungen entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.
5. Vorgehen im Fall eines Schadens
5.1 Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und anschließend schriftlich BMW (Ansprechpartner siehe Vorderseite) sowie die nächste Polizeidienststelle.
5.2 Der Benutzer hat unverzüglich einen schriftlichen Unfallbericht anzufertigen
und an BMW zu übersenden. Dieser hat folgende Angaben zu enthalten:
- Datum, Zeit und Ort des Unfalls
- Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum)
- Adresse, Name, Versicherung und Versicherungsnummer der weiteren Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- detaillierte Schilderung des Unfallherganges (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen
- Schadensausmaß (Sach- oder/und Personenschäden)
- Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges
6. Rückgabe
6.1 Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der
Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe gilt dabei erst dann als erfolgt, wenn ein Mitarbeiter oder Beauftragter von BMW das Fahrzeug abgenommen hat.
6.2 BMW ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann BMW diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, auch bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn BMW das Fahrzeug selbst benötigt.
6.3 Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der BMW aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht. Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber BMW zurückzubehalten.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Fahrzeugs. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
7.2 Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt.
7.3 Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Benutzer Kaufmann ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Abwicklung des Vertragsabschlusses werden vertragsrelevante Daten entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gespeichert und verarbeitet. Allgemeine Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten durch BMW sowie Informationen zu Betroffenenrechten können auf der Homepage von BMW Motorrad (www.bmw-motorrad.de/datenschutz) eingesehen werden. Weitere Fragen zum Datenschutz können unter datenschutz@bmw.de adressiert werden. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gelten für die Fahrzeugüberlassung an Amtsträger und Unternehmensrepräsentanten besondere rechtliche Anforderungen. Für Journalisten gelten vergleichbare berufsethische Bestimmungen. Diese Vorgaben wurden seitens der BMW Group berücksichtigt. Ergänzend bitten wir Sie zu prüfen, ob die Fahrzeugüberlassung auch nach den internen Regelungen Ihres Hauses zulässig ist. Hiervon gehen wir bei Unterzeichnung aus.